Abrechnung einer bewilligten Integrationshilfe nach §§ 53 ff Sozialgesetzbuch 12. Prüfschema: Antrag auf Eingliederungshilfe nach §§§§35 a SGB VIII Direkt oder durch Verweis eines anderen Reha-Trägers §6 (1) SGB IX Antrag beim Jugendamt Überprüfung Prüfung der örtlichen Zuständigkeit → 2- Wochen- Frist §14 (1) SGB IX Zuständig ( §86ff SGB VIII) Nicht zuständig: Abgabe gem. Übersicht aller Formulare des LVR; 1-10 von 179 Formularen. 3 und § 112 SGB IX für unseren Sohn, A. geb. Hier können Sie in Formularen und Anträgen des LVR im Bereich "Jugend " suchen. Anträge / Formulare. §14 (2) SGB IX 52 Antrag auf Übernahme der Kosten für eine ambulante Maßnahme/Therapie i. R.d. Eingliederungshilfe soll eine drohende Behinderung vermeiden oder eine Behinderung oder deren Folgen beseitigen oder mildern. 0.0.2003, aufgrund von auditiver Wahrnehmungsstörung Sehr geehrte Damen und Herren, unser Sohn wird gemäß § 51 hess. Eingliederungshilfe Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer seelischen Behinderung bedroht sind, haben einen Anspruch auf Eingliederungshilfe. Auf § 35a SGB VIII verweisen folgende Vorschriften: Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII) Allgemeine Vorschriften § 2 (Aufgaben der Jugendhilfe) Leistungen der Jugendhilfe Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige Geben Sie bitte Ihren gewünschten Suchbegriff ein. Suche in Formularen: Jugend . Wenn Sie außerhalb Hamburgs wohnen und die Freie und Hansestadt Hamburg trotzdem voraussichtlicher Kostenträger wird, muss der Antrag direkt beim Fachamt Eingliederungshilfe, Sozialhilferechtlicher Fachdienst, EH 1, Kurt-Schumacher-Allee 4, 20097 Hamburg gestellt werden. Rz. Sortierung nach: Titel Datum. Formularsuche: Suchen. 1 Nr. 2.1 Zuständigkeit Auch für Leistungen der Eingliederungshilfe gilt zunächst – außer gegenüber dem Sozialhilfeträger bei geistig und körperlich behinderten Kindern und Ju- Darüber hinaus werden die Leistungen nur bewilligt, wenn keine anderen Ansprüche gegenüber etwa einer Krankenkasse, dem Arbeitsamt oder einem Unfall- oder Rentenversicherungsträger bestehen (Nachrangprinzip der Sozialhilfe). Eingliederungshilfe kann vor allem die folgenden Leistungen betreffen: Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung; Heilpädagogische Hilfen für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen Die rechtliche Grundlage ist der § 35a des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII). Die Eingliederungshilfe ist einkommens- und vermögensabhängig und wird nur bei Bedürftigkeit gewährt. Die Zuordnung zum Personenkreis des § 35a SGB VIII ist eine verwaltungs-rechtliche Aufgabe des örtlichen Trägers der Jugendhilfe (siehe auch oben Zif-fer 1.1.) Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 102 Abs.