Kommen Sie auf einen Betrag von maximal 5.400 Euro im Jahr, handelt es sich um einen 450-Euro-Minijob. Seit 2013 gibt es die 450€ bei der geringfügigen Beschäftigung. Sollte die Anhebung wie zunächst vorgeschlagen an die Höhe des Mindestlohns gekoppelt werden und bei 500 Euro liegen, könnten Minijobber ab 2020 bei einem Stundenlohn von 9,35 Euro maximal 55 Stunden pro Monat leisen. Erhöhung der Minijob-Grenze: Diese Gründe sprechen dafür Zur Anhebung der Minijob-Grenze gehen die Meinungen auseinander. Bei einer Kopplung an die allgemeine Lohnentwicklung errechnet das Ministerium nun eine Anhebung auf mehr als 500 Euro. Dadurch soll die Entgeltgrenze von derzeit 450 Euro auf über 500 Euro erhöht werden. Das hat der Landtag auf Antrag der CSU und Freien Wähler nun beschlossen. Minijobs auf 450-Euro-Basis sind bezüglich Steuern und Versicherungen ganz besondere Beschäftigungsverhältnisse. Das nennt sich versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung. Derzeit gibt es einen Gesetzesentwurf der FDP, der eine Erhöhung der Verdienstgrenze für Minijobber von derzeit 450 Euro auf 551,40 Euro beinhaltet. Schließlich sei damit eine langjährige Forderung des Gastgewerbes erfüllt worden. Kranken- und Rentenversicherung, die sonst Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Anteilen übernehmen, werden hier in Form eines Pauschalbetrags abgezogen und auch die Steuer wird üblicherweise pauschal erhoben. Das ist tückisch. Sobald der Minijobber mit der Arbeit anfängt, muss der Arbeitgeber beurteilen, ob es sich tatsächlich um einen Minijob handelt und um welche Art, kurzfristig oder 450-Euro. Denn für diese Aufstockungsfälle gilt automatisch das neue Recht. Viele von ihnen sind Rentnerinnen und Rentner. Verdienstgrenze soll über 500 Euro liegen. Kein Minijob wenn der Verdienst erheblich schwankt Beschäftigen Sie Ihren Arbeitnehmer nur wenige Monate im Jahr in Vollzeit, das restliche Jahr aber so stark reduziert, dass sein Jahresverdienst die 5.400-Euro-Grenze nicht übersteigt, handelt es sich um eine erhebliche Schwankung. Der bayerische Landtag will sich für eine Erhöhung der Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung auf 530 Euro einsetzen. Auch wenn sich der Minijob ändert, ist eine neue Einschätzung fällig. Vor allem bei der Beschäftigung von Familienangehörigen im Rahmen eines Minijobs haben viele Arbeitgeber die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze dazu genutzt, um den seit 2003 auf 400 € eingefrorenen Arbeitslohn maximal auf 450 € zu erhöhen. In Deutschland gibt es derzeit rund 7,6 Millionen Minijobber. Laut Dehoga Bayern ein Etappenerfolg für den Verband. Diese Grenze soll nunmehr angehoben werden.