Großer Waffenschein: Dieser Waffenschein wird nur für Personen ausgehändigt, die eine besondere Bedürftigkeit nachweisen können. Waffen und andere Gegenstände, nach denen Jugendliche die Polizei öfters fragen, sind in der Broschüre „Jugendtypische Waffen und Gegenstände“ aufgeführt. So darf der Inhaber zugriffsbereite Waffen sichtlich und nicht sichtlich führen, welche kein PTB-Zulassungszeichen besitzen. Allerdings nicht zu Veranstaltungen und Festen. Welche Waffe von wem geführt werden darf, richtet sich nach den Eigenschaften und dem Sinn des Gegenstandes.