In Beantwortung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass eine Auskunft aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden kann. Deshalb lautet die offizielle Bezeichnung für ein solches negatives Ermittlungsergebnis „Neutrale Auskunft“: Sie ist ein allgemeiner Hinweis darauf, dass eine Auskunft „aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt wird“ und keine Daten übermittelt werden. „Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden.“ Praxistipp Benötigen Sie die Anschrift einer Person, bei der Sie eine Auskunftssperre/ein bedingter Sperrvermerk vermuten, kann es sinnvoll sein, eine erweiterte EMA-Anfrage zu machen. „Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden.“ erhalten Sie in folgenden Fällen: a) im Melderegister ist für die gesuchte Person eine Auskunftssperre nach § 51 BMG eingetragen. Was bedeutet der Ergebnisstatus „Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht erteilt werden. Nicht zulässig ist eine Auskunft auch in gesetzlich geregelten Fällen, in denen die Vertraulichkeit im Zusammenhang mit einer Adoption gewahrt werden muss. Deshalb lautet die offizielle Bezeichnung für ein solches negatives Ermittlungsergebnis „Neutrale Auskunft“: Sie ist ein allgemeiner Hinweis darauf, dass eine Auskunft „aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt wird“ und keine Daten übermittelt werden. „Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden.“ Praxistipp. Wir haben 10 Std. Die Ausländerbehörde kann in vielen Fällen jahrelang darauf warten, dass eine Abschiebung wieder möglich ist. Der Verdachtsgrad hinreichender Tatverdacht wird daher so verstanden, dass die vorgeworfene Tat in der Hauptverhandlung mit Wahrscheinlichkeit bewiesen werden kann und „mit Verurteilung zu rechnen ist“. Aus den gleichen Gründen darf uns das Hotel nicht mal Auskunft geben bei direkter Nachfrage. Die neutrale Antwort lautet: „Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden." Dies könnte bedeuten, dass der Schuldner oder die Schuldnerin zum Beispiel im Frauenhaus ist. Dieses Ergebnis ist rechtlich eindeutig und die Meldebehörde hat keine rechtlich zulässige Möglichkeit, anders zu verfahren. Wenn Sie aus tatsächlichen oder aus rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, haben Sie wegen dieser tatsächlichen oder rechtlichen Abschiebungshindernisse einen Anspruch auf die Erteilung einer Duldung. Die Formulierung der neutralen Antwort ist in 44.1.3.3 BMGVwV festgelegt und lautet zwingend wie folgt: „Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden." Es steht ja bereits in dem Antwortschreiben, dass aus juristischen oder tatsächlichen Gründen keine Auskunft erteilt werden kann. weil die gesuchte Person nicht eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann (Mehrfachtreffer) oder; weil die gesuchte Person in Ratingen überhaupt nicht gemeldet ist oder war, erhalten Sie eine neutrale Antwort mit folgendem Wortlaut: "Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden."